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Transparenz

Uns liegt viel an der Nachvollziehbarkeit unserer Prozesse. Lesen Sie hier, wie die Spendengelder verwendet werden.

Keine Personal- und Verwaltungskosten

Der Studentenhilfe München e. V. mag ein relativ kleiner Verein sein – starke personelle Unterstützung erhält er jedoch vom Studentenwerk München. Somit kommen Ihre Spenden direkt bei den Studierenden an, denn die Verwaltungskosten übernimmt das Studentenwerk.

Auch die Geschäftsführung und der Vorstand arbeiten völlig unentgeltlich, es fallen insgesamt weder Personalkosten noch Ehrenamtspauschalen an. Das Einzige, was der Verein selbst tragen muss, sind seine Bankgebühren und evtl. Kosten des Vereinsregisters, die so gering wie möglich gehalten werden.

Ausgelagerte kompetente Beratung

Die Bewerber/-innen um finanzielle Hilfen durchlaufen eine Beratung beim Studentenwerk München und werden umfassend über alle Möglichkeiten inkl. BAföG, Kredite etc. informiert. Erst wenn die Hilfe der Studentenhilfe als geeignet und die Bewerbung als erfolgsversprechend beurteilt wird, erhält der Bewerber oder die Bewerberin den entsprechenden Antrag.

Entscheidung über die Vergabe von Hilfen und Prüfung

Alle Vergaben von Notfallfonds, Freitischen und -tischchen sowie für die Stipendien werden von einem dreiköpfigen – von der Beratung unabhängigem - Gremium der Studentenhilfe geprüft und gemäß der Bedürftigkeitsvorgaben mit einfacher Mehrheit entschieden. Für die ordnungsgemäße Buchung und Prüfung aller Zahlungen steht das Studentenwerk München bereit, mit seiner Finanzbuchhaltung und seiner Revision.

Rechenschaft

Jährlich wird ein Tätigkeitsbericht veröffentlicht, der neben Entwicklung des vergangenen Jahres auch eine Gewinn- und Verlustrechnung enthält – diesen Tätigkeitsbericht können Sie hier einsehen:

Zu unseren Tätigkeitsberichten

 

Weitere Fakten

Gegründet im November 1948, eingetragen  unter Nummer 4395 im Vereinsregister des Amtsgerichts München, Satzung vom 3.11.1948, zuletzt geändert am 16.11.2016.

Als mildtätig und gemeinnützig anerkannt zuletzt am 3.08.2021, unter der Steuernummer 143/222/40377 vom Finanzamt München. Der Studentenhilfe München e. V. ist vom Finanzamt sowohl als gemeinnützig, als auch als mildtätig bestätigt. Die Anerkennung erfolgt immer für drei Jahre. Dadurch können Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte abgesetzt werden. Zuwendungen, die den Höchtsbetrag übersteigen, können in das Folgejahr vorgetragen werden (bis zum Höchstbetrag). Der Vortrag ist zeitlich unbegrenzt möglich.